Satzung und Datenschutz

 

 

Schönwalde, den 02.02.2002


Satzung des DAV-Ortsvereins Schönwalde e. V.
 
§ 1

Name, Sitz, Rechtsform

  1. Der Verein Führt den Namen:
    DAV- Ortsverein Schönwalde e. V.
    im folgenden "Ortsverein (OV)" genannt.
    Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 212 des Amts- / Kreisgerichtes Nauen eingetragen.
  2. Der Sitz des Ortsvereins ist in 14621 Schönwalde.
  3. Der OV vertritt ausschließlich gemeinnützige Interessen. Er ist Mitglied des Kreisanglerverbandes Nauen, dessen Satzung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt wird.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
     
    § 2
     

Zweck, Aufgaben

 

  1. Anliegen des OVs Schönwalde e. V. ist die Interessenvertretung seiner Mitglieder zur Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des waid- und hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes.

    In diesem Sinne regt er seine Mitglieder zu einer aktiven Betätigung in der Natur im Interesse der Allgemeinheit an und fördert ihre satzungsgemäße, gemeinnützige Tätigkeit.
  2. Der OV Schönwalde e. V. verwirklicht seine Zwecke insbesondere durch:

    1. die Ausübung und Förderung des waid- und hegegerechten Angelns
    2. die Ausübung des Casting
    3. die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden, wissenschaftlichen Instituten, Vereinigungen und Verbänden, die sich für die Gestaltung der Landeskultur und Naturschutz einsetzen
    4. die Bestätigung seiner Mitglieder im Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz
    5. Hege und Pflege der Fischbestände unter besonderer Beachtung der Artenerhaltung und der Wiedereinbürgerung verschollener bzw. abgewanderter Arten
    6. die Pflege und Erhaltung der im und am Gewässer beheimateten Tiere und Pflanzen sowie ihres Biotops, einschließlich der Mitwirkung bei der Wiederherstellung desselben
    7. die Durchführung bzw. Unterstützung von Ausbildungsmaßnahmen und Schulungen zum Fischereirecht und weiteren Gesetzen und Verordnungen für seine Mitglieder sowie die Durchführung von Anglerveranstaltungen unter besonderer hegerischer Erfordernisse
    8. die Heranführung der Jugend an das Angeln und die Betätigung in den Schutzprogrammen gemäß Punkt d
    9. die Unterstützung von Mitgliedern bei der Erhaltung und Schaffung von Möglichkeiten zur Ausübung des Angelns in allen seinen Formen
    10. die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber dem Kreisanglerverband, dem Landesanglerverband, sonstigen Behörden und Institutionen der Stadt/Kreis/Gemeinde und in der Öffentlichkeit
       
      § 3
       

Grundsätze, Gemeinnützigkeit

 

  1. Der OV Schönwalde e. V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Ziele verfolgt er ausschließlich und unmittelbar auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Mittel des OV Schönwalde e. V. dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitgliedern) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
     
    § 4
     

Mitgliedschaft

 

  1. Mitglieder des OV Schönwalde e. V. können alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 8. Lebensjahr werden, die die Satzung des Vereins anerkennen.
  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu erklären. Die Aufnahme von Kindern setzt die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten voraus. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung des Vereins. Die Mitgliedschaft beginnt, wenn die Aufnahmegebühr und der Beitrag bezahlt sind. Jedes Mitglied erhält ein auf seinen Namen laufendes Mitgliedsbuch bzw. Karte.
  3. Die fördernde Mitgliedschaft von natürlichen und juristischen Personen ist zulässig. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
  4. Die Mitgliedschaft endet:
     
    1. mit sofortiger Wirkung bei Tod eines Mitgliedes
    2. durch schriftliche Austrittserklärung/Kündigung der Mitgliedschaft mit eingeschriebenem Brief an den geschäftsführenden Vorstand mit einer Frist von einem Kalendervierteljahr zum 31. Dezember
    3. durch Ausschluss aus dem OV Schönwalde e. V.
  5. Ausschluss:
    Ein Mitglied, das mehr als ein halbes Jahr ohne Begründung mit seinen Beiträgen im Rückstand ist,
    das mehr als ein halbes Jahr ohne Entschuldigung die Versammlungen oder andere organisierte Veranstaltungen des Vereins versäumt,
    das wegen Vergehens am Eigentum anderer oder wegen sonstiger Delikte bestraft wurde oder
    im erheblichen Maß der Satzung, besonders dem Satzungszweck zuwiderhandelt und damit dem OV Schönwalde e. V. oder eines seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit verleumdet oder schädigt bzw. wiederholt gegen Vereinsbeschlüsse verstößt, kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes aus dem OV Schönwalde e. V. ausgeschlossen werden.
    Der Widerspruch ist an die Mitgliederversammlung zu richten.
    Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.                                                  

 § 5
 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

  1. Die Mitglieder, außer fördernde Mitglieder, haben im Rahmen des Satzungszweckes das Recht:
     
    1. auf ideelle Unterstützung in ihren Angelegenheiten soweit diese nicht den Rechten bzw. Interessen anderer Mitglieder entgegenstehen
    2. auf Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden, natürlichen und juristischen Personen
    3. von den Vereinsorganen über neue Bestimmungen zum Fischerei-, Vereins-, Steuerrecht und zum Arten- und Tierschutz Informationen zu erhalten und sich in diesen Fragen beraten zu lassen
    4. die Einrichtungen des OV Schönwalde e. V. zu nutzen und an den Mitteln, die der Ortsverein zu Förderzwecken erhält, beteiligt zu werden
    5. die Ausbildungsmöglichkeiten bzw. Vermittlung zur Ausbildung durch die Vereinsorgane zu nutzen sowie
    6. ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu wählen und gewählt zu werden.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet:


    1. die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten
    2. sich satzungsgemäß zu verhalten, die gefassten Beschlüsse des OV Schönwalde e. V. einzuhalten
    3. sich für den Satzungszweck einzusetzen
    4. ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem OV Schönwalde e. V. fristgemäß zu erfüllen
    5. den Vorstand über vereinsschädigende Betätigungen, Verstöße gegen die Satzung anderer Mitglieder nach Kenntnis zu informieren
    6. kein Rechtsgeschäft, Verhandlungen zu diesem, mit Dritten entgegen der Interessen eines anderen Mitgliedes des OV Schönwalde e. V. vorzunehmen, wenn das andere Mitglied vorher sein Interesse bekundet und noch nicht aufgegeben hat.
       
      § 6
       

Mitgliedsbeiträge

 

  1. Der OV Schönwalde e. V. erhebt eine Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
  2. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt
     
     
    § 7
     

Organe

 

  1. Die Organe des Ortsvereins Schönwalde e. V. sind:

    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des OV Schönwalde e. V.

    seine Beschlüsse sind für alle Organe und Mitglieder des OV Schönwalde e. V. bindend.
     § 8
     

Mitgliederversammlung

 

  1. Die jährlich mindestens einmal einzuberufende Mitgliederversammlung beschließt außer über die gestellten Anträge, insbesondere über den Geschäftsbericht, die Wahl und Entlastung des Vorstandes, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des DAV Ortsvereins Schönwalde e. V. erfordert oder wenn ein Mitglied des Vorstandes oder ein Viertel der Mitglieder es verlangen.
  3. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen (Postaufgabedatum) und Bekanntgabe der zu behandelnden Tagesordnung zu berufen.
  4. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der Mitglieder.

    Für Satzungsänderungen ist ein 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

    Bei einem Beschluss der eine Neuwahl des Vorstandes oder auch die Auflösung des DAV Ortsvereins Schönwalde e. V. beinhaltet, ist ein 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  5. Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten des OV Schönwalde e. V., soweit sie nicht durch den Vorstand wahrgenommen werden.

    Sie setzt die endgültige Tagesordnung fest und ist insbesondere zuständig für:

    1. Durchführung der satzungsgemäßen Wahlen
    2. Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung unter Offenlegung der Finanzen
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Genehmigung des Haushaltsplanes
    5. Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages
    6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    7. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
    8. Beschlussfassung über Auflösung des OV Schönwalde e. V.
  6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Stimmberechtigten geleitet.
  7. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme, Stimmübertragung ist nicht möglich.
     
    § 9
     

Vorstand

 

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

    • dem Vorsitzenden
    • dem stellvertretenden Vorsitzenden
    • dem Schatzmeister
    • weitere Referenten
      wie: Gewässerwart, Schriftführer, Jugendwart, Sportwart
  2. den geschäftsführenden Vorstand bilden:
     
    • der Vorsitzende
    • der stellvertretende Vorsitzende
    • der Schatzmeister
  3. den Vertretungsvorstand gemäß § 26 BGB bilden:

    • der Vorsitzende
    • der stellvertretende Vorsitzende
    • der Schatzmeister
    Sie vertreten sich gegenseitig, sie sind alleinvertretungsberechtigt.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

    Bei Stimmgleichheit gilt der Beschluss als nicht angenommen.
  5. Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.

    Die Wiederwahl ist zulässig.

    Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt die Zuwahl eines neuen Vorstandsmitgliedes durch die Mitgliederversammlung.
  6. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung und Ersatz aller nachgewiesenen Auslagen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstanden sind.
  7. Vorstandsmitglieder können bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit Beschluss der Mitgliederversammlung von ihrer Funktion entbunden werden.
     
    § 10
     

Bekanntmachungen, Niederschriften

 

  1. Über die Beratungen der Mitgliederversammlungen und des Vereinsvorstandes sind Protokolle anzufertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind.

    Zwingend geforderte Beschlüsse sind zu beurkunden.
  2. Bekanntmachungen des OV Schönwalde e. V. erfolgen durch einfachen Brief.
     
     
    § 11
     

Vereinsschiedsgericht

 

  1. Das Vereinsschiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Beisitzern und zwei weiteren Mitgliedern.

    Es ist nur der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
  2. Das Vereinsschiedsgericht entscheidet auf schriftlichen Antrag bei:

    • Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern untereinander
    • zwischen Mitgliedern und Vorstand.
       
      § 12
       

Ausschüsse

 

  1. Für die Erledigung von Aufgaben sind ständige und nichtständige Ausschüsse zu wählen, die als Fachorgane zur Unterstützung des Vorstandes fungieren.

    In jedem Ausschuss muss ein Vorstandsmitglied vertreten sein.

    Die weiteren Ausschussmitglieder dürfen nicht Vorstandsmitglied, jedoch Mitglied des OV sein.
  2. Die Ausschüsse haben vorbereitende, kontrollierende, beratende und ausführende Funktion.

    Sie sind nicht beschluss-, jedoch antragsberechtigt.
  3. Die Arbeit der Ausschüsse wird bei ständigen Ausschüssen mit entsprechender Ordnung, bei zeitweiligen Ausschüssen mit Beschluss des Vorstandes geregelt.
  4. Die Mitgliederversammlung wählt drei Revisoren für eine Wahlperiode. Diesen obliegt es, im Jahr mindestens eine Prüfung durchzuführen und deren Ergebnis der Mitgliederversammlung mitzuteilen.

    Sie haben auf der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes zu beantragen bzw. bekannt zu geben, warum dieser Antrag nicht gestellt wird.
     § 13
     

Auflösung

 

  1. Über die Auflösung des OV Schönwalde e. V. oder Wegfall des vereinbarten Vereinszwecks beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Liquidatoren sind zwei unabhängige Personen sowie ein Vorstandsmitglied, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
  3. Bei Auflösung des OV Schönwalde e. V. oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt nach Abdeckung der Verbindlichkeiten das Vermögen des Vereins an den Landesanglerverband Brandenburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

    Beschlüsse über Vermögensverwendung in diesem Fall dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes gefasst und ausgeführt werden.
     
    § 14
     

Gerichtsstand


Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nauen.

Datenschutzrechtlicher Hinweis.

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß

 

Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

 

 

Infoblatt DSGVO

 

Mit dem vorliegenden Dokument möchten wir unseren Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO nachkommen und Sie im Zuge der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten beim DAV Ortsverein Schönwalde e. V. transparent über folgendes informieren:

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist der Vorstand nach § 26 BGB, insbesondere vertreten durch den 1. Vorsitzenden:

 

Herrn Andreas Paul

 

Sebastian-Bach-Straße 39

 

14621 Schönwalde-Glien

 

Telefon: 03322 - 216 544

 

E-Mail: info@dav-ov-schoenwalde.de

 

Internet: https://ov-schoenwalde-angeln.jimdo.com/

 

Bei datenschutzrechtlichen Anliegen steht als Ansprechpartner der Vorstand unter info@dav-ov-schoenwalde.de zur Verfügung.

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

 

Der DAV Ortsverein Schönwalde e. V. verarbeitet Daten zu den satzungsgemäßen Vereinszwecken. Diese können in der jeweils aktuellen Fassung unter

 

https://ov-schoenwalde-angeln.jimdo.com/unsere-satzung/ abgerufen werden. Darunter fallen zum Beispiel die Aufnahme als Mitglied, der Austritt aus dem Verein, die Beitragsabrechnung sowie deren Einzug, Versand der Vereinsnachrichten, Ehrungen, Außendarstellung des Vereins etc.

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO zur Erfüllung eines Vertrages. Die Mitgliedschaft im DAV Ortsverein Schönwalde e.V. ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.

 

Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vereinszwecke werden erhoben:

 

  • Nachname
  • Vorname
  • Titel
  • Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Telefonnummern
  • Email-Adresse
  • Beginn der Mitgliedschaft
  • Ende der Mitgliedschaft
  • Bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter

 

Im Rahmen der Mitgliederlaufbahn werden folgende Angaben (wenn bekannt) gespeichert:

 

  • Ehrungen (z. B. Vereinsjubiläen, Ehrenamtsjubiläen)
  • Ausleihen von Vereinseigentum

 

Für den Internetauftritt der Freunde der Grundschule in Schönwalde e.V. unter https://ov-schoenwalde-angeln.jimdo.com/ werden personenbezogene Daten (u.a. IP-Adresse, abgerufene Webseiten, Datum und Uhrzeit des Abrufs) erfasst. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Zugriffsdaten erfolgt nur zum Zwecke der Systemadministration, der Systemsicherheit, der Optimierung des Angebots sowie statistischer Auswertungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bei der Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter (z. B. Google-Maps-Karten, YouTube-Videos, Flip-Papers) auf der Internetseite des Schulfördervereins, ist es möglich, dass Daten in Drittländer übermittelt werden. Für diese Dritten besteht entweder an Angemessenheitsbeschluss oder eine geeignete Garantie (z. B. EU-US Privacy Shield).

 

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Personenbezogene Daten können an folgende Empfänger zu den satzungsgemäßen Zwecken weitergegeben werden:

 

  • Gemeinde Schönwalde-Glien
  • Kooperation mit anderen Vereinen
  • Kreisanglerverband Nauen
  • Landesanglerverband Brandenburg
  • Kreditinstitute
  • Finanzämter

 

Dauer der Datenspeicherung

 

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung unter Berücksichtigung bestehender Aufbewahrungsfristen, z. B. steuerliche Fristen nach § 147 AO.

 

Ihre Datenschutzrechte

 

·         Recht auf Auskunft nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

·         Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO

 

·         Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO

 

·         Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO

 

·         Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

 

·         Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO

 

·         Recht auf Widerruf der Einwilligung, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 (1) lit. a oder Art. 9 (2) lit. a DSGVO beruht.

 

·         Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz

 

und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de